Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Latinitas Canonica

Die Amtssprache der Katholischen Kirche ist Latein. Kirchenrechtliche Dokumente, die die Weltkirche betreffen (die beiden Gesetzbücher der Katholischen Kirche [CIC/1983, CCEO/1990],

Apostolische Konstitutionen, Rechtstexte,

die als "Motu Proprio" erlassen werden, 

Instruktionen und viele andere) werden in Latein

erstellt. In Stil und Wortschatz stellen diese Texte

eine Besonderheit dar. Sie sind u.a. geprägt vom

Latein des Römischen Rechts und der

spätantiken päpstlichen Kanzlei.

 

Unter Latinitas Canonica versteht man das Latein, wie wir es in Konzils- und Synodentexten, in kirchenrechtlichen Gesetzen, Interpretationen von kirchlichen Gesetzestexten und Mönchsregeln vorfinden. Dieses kirchenrechtliche Latein ist Teil der Latinitas Christiana als Gattungsbegriff. Zu ihr zählen auch die

 

  • Latinitas Liturgica (der Bibel in ihrer lateinischen Version, der Riten, der Märtyerbriefe und der Homilien);

 

  • Latinitas Patrum,wobei hier unterschieden wird zwischen der Latinität der Väter vor und nach dem Untergang Roms,

 

  • Latinitas Ecclesiastica (Latein in Dokumenten der Päpste [Latinitas Apostolica], der Römischen Kurie [Latinitas Romanae Curiae], der teilkirchenlichen Kurien und Kurien der Religioseninstitute);

 

  • Latinitas Scholastica, d.h. das Latein in den Traktaten und Summen der mittelalterlichen Scholastik.

 

Latein und Kirchenrecht

 

Wörterbuch zum Kirchenrecht. Latein - Deutsch

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