Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Abhilfen

Bei bestimmten liturgischen Missbräuchen, die besonders schwer sind, treten Strafen von Rechts wegen ein. So ist automatisch exkommuniziert, wer die eucharistischen Gestalten in sakrilegischer Absicht verwendet oder wegwirft. Ein Kleriker kann darüber hinaus auch aus dem Klerikerstand entlassen werden. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist die schwerste Strafe für einen Kleriker (Bischof, Priester, Diakon). Beim Versuch oder bei der Vortäuschung der liturgischen Handlung des eucharistischen Opfers zieht sich ein Diakon automatisch die Suspension, ein Laie das Interdikt zu. Zudem kann einem Laien, der einen pastoralen Auftrag hat, die Missio Canonica entzogen werden.

Bei anderen liturgischen Missbräuchen und Delikten kann der Bischof bzw. der Richter verschiedene Strafen verhängen. Das hängt natürlich von der Schwere des Missbrauches, dem Ärgernis und dem Schadens ab, den ein liturgischer Missbrauch verursacht hat. Auch wird man immer abzuwägen haben, ob andere Mittel als eine Strafe zur Anwendung kommen können. Wenn ein Missbrauch zum ersten Mal verübt worden ist, kann eine Ermahnung ausreichen. Als Strafen kommen je nach Art des Missbrauchs und des Ärgernisses in Betracht: Verwarnung, Buße (auch Geldbußen, auch Gehaltkürzungen), Suspension (bei Klerikern), Interdikt (vor allem bei Laien), Exkommunikation, Entzug des Amtes, Entzug der Missio Canonica (bei Laien im pastoralen Dienst), Entzug einer Aufgabe oder einer Befugnis, Strafversetzung, Entlassung aus dem Klerikerstand.

 

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