Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

 Reform der Reform 

Vorbemerkung

 

Die folgenden Ausführungen zu meinen Überlegungen zu einer Reform der (nachkonziliaren Liturgie-) Reform sind meinem Buch "Päpstliche Weichenstellungen" (siehe auf der Spalte links unter "Veröffentlichungen") entnommen, die ich hier mit freundlicher Genehmigung des Verlages veröffentliche und damit Interessierten leichter zugänglich mache. 

 

Überlegungen zu einer "Reform der Reform"

 

Mit dem Desiderat nach mehr Sakralität im Vollzug des Missale Romanum Pauls VI. rückt das Motu Proprio Summorum Pontificum,  mit dem Papst Benedikt XVI. die Feier der klassischen römischen Liturgie im Jahr 2007 für die Gesamtkirche wieder zugänglich gemacht hat, in den größeren Zusammenhang einer Reform der nachkonziliaren Liturgiereform („Reform der Reform“). Dabei ist Bezugspunkt das Missale Romanum von 1962, die außerordentliche Form des Römischen Messritus, also das Missale Romanum Pius´ V. in seiner von Johannes XXIII. revidierten Form. Das betonte Joseph Ratzinger auf einer Tagung, die vom 22. bis 24. Juli 2001 im französischen Kloster Fontgombault stattgefunden hat:

 

Die „Reform der Reform“ bezieht sich natürlich auf das reformierte Missale, nicht auf das vorhergehende Missale.[1]   

  

       Was Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. mit der „Reform der Reform“ meint, kann aus seinen Schriften und Aussagen über die Liturgiereform eruiert werden. Eine genaue Begriffsumschreibung oder gar Definition gibt er selber nicht. Jedenfalls setzt ein „Reform der Reform“ an bei einem neuen liturgischen Bewusstsein, das dem Respekt vor der Tradition, vor dem, was in der Liturgie vorgegeben und unverfügbar ist, Rechnung trägt.[2] „Reform der Reform“ bedeutet nicht eine inhaltliche Veränderung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils. In einem Vortag anlässlich des 40. Jahrestages der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium zog der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Joseph Kardinal Ratzinger, folgende Bilanz:

 

Die Konstitution über die heilige Liturgie hat die vielfältigen Bäche und Flüsse der Liturgischen Bewegung aufgesammelt und zu einem Strom vereint, der ‚die Gottesstadt erfreut‘ (Ps 46,5). Aber natürlich bleiben sozusagen auch Altwasser zurück, die nicht in den Strom eingehen konnten, und im Strom selber sind noch die unterschiedlichen Flüsse zu erkennen, die in ihm vereint sind. … So sind auch innere Spannungen geblieben, über die wir werden sprechen müssen: Spannungen zwischen dem konservativen und dem schöpferischen Element; Spannungen zwischen dem Anbetungscharakter der Liturgie und ihren katechetischen und pastoralen Aufgaben. Dies sind freilich Spannungen, die letztlich im Wesen der Liturgie selbst begründet sind und nicht nur unterschiedliche Strömungen der Liturgie widerspiegeln. Das Konzil hat auf beeindruckende Weise das rechte innere Gleichgewicht zwischen diesen verschiedenen Aspekten herzustellen versucht, aber in der Ausführung des konziliaren Auftrages konnte es leicht geschehen, dass die Balance des Konzilstextes einseitig in eine bestimmte Richtung aufgelöst wurde; deshalb ist Rückbesinnung auf die wirkliche Aussage des Konzils immer neu vonnöten. Die Leichtigkeit, mit der man fast allgemein für die jeweiligen eigenen Wünsche schlichtweg ‘das Konzil‘ in Anspruch nimmt, verfälsch den großen Auftrag, den uns die Versammlung der Väter hinterlassen hat.[3]

 

Die „Reform der Reform“ betrifft die Ausführung und Umsetzung der Liturgiekonstitution in der Nachkonzilszeit. Hier gibt es kritische Anfragen an das Reformwerk. Die Liturgiereform nach dem Konzil stellt eines der Beispiele dar, die am deutlichsten den Gegensatz zwischen dem hervortreten lassen, was der echte Text des II. Vatikanums sagt, und der Weise, in der er dann verstanden und angewendet worden ist.[4]

 

Ratzinger hat nie einen Hehl daraus gemacht, die Liturgiereform zu kritisieren. Die „Reform der Reform“ wird darum zwei Ziele verfolgen:      

 

Erstens wird sie auf eine Revision einzelner Reformwerke abstellen. Das nachkonziliare Reformwerk und die nachkonziliare Entwicklung im Bereich der Liturgie weichen hier und da von den Vorgaben der Liturgiekonstitution ab. Die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil durchgeführte Liturgiereform und -entwicklung muss einer kritischen Prüfung unterworfen und durch eine striktere Rückkoppelung an den Text der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium reformiert werden. Zu sehr hat man sich - auch in der nachkonziliaren Liturgiereform - auf einen „Geist des Konzils“ berufen, ohne die Texte selber gebührend zu berücksichtigen. Doch nur durch die Treue zu seinen Texten und die Berücksichtigung ihrer Redaktionsgeschichte kommt der eigentliche Geist des Konzils zu seinem Recht. Einen vom Buchstaben der Konzilstexte losgelösten „Geist des Konzils“ gibt es nicht. 

 

Zweitens bedeutet die „Reform der Reform“ einige Änderungen im Messordo Pauls VI. selbst, wobei das Missale Romanum von 1962, d.h. der sogenannte „außerordentliche Ausdruck“ des Römischen Ritus nach der Aussage Ratzingers/Bendedikts XVI. in besonderem Maße Bezugspunkt sein wird.

 

Im Hinblick auf die so verstandene „Reform der Reform“ soll im folgenden zuerst der Revision nachkonziliarer Reformen und der Korrektur von Fehlwicklungen nachgegangen werden. In diesem Zusammenhang nennt Ratzinger/Benedikt XVI. namentlich fünft zentrale Punkte, die zu deren Korrektur  führen müssen:

 

a) das rechte Gleichgewicht zwischen bewahrendem und schöpferischem Element in der Liturgie;

 

b) die Erstellung von Übersetzungen liturgischer Texte, die dem sakralen Charakter der Liturgie angemessen sind;

 

c) der Erhalt der lateinischen Kultsprache;

d) die Wiederherstellung der Gebetsrichtung „zum Herrn“.

 

e) die Pflege der Musica Sacra.

 Danach sollen - zweitens - mögliche Änderungen im Rahmen der „Reform der Reform“ im Missale Romanum Pauls VI. kurz dargestellt werden.

 


[1]             „Vgl. Bilan et perspectives, in: J. RATZINGER, Gesammmelte Schriften, 673. Im französischen Original heißt es: „Le Prof. Spaemann a raison: la ‚réforme de la réforme‘ se réfère naturellement au Missel réformé, pas au Missel précédent.“ In  den „Gesammelte(n) Schriften“ wird hierzu als Quelle angegeben: Bilanz e perspectives, in: Autour de la question liturgique. Avec le Cardinal Ratzinger. Actes des journées liturgique de Fontgombault, 22-24  juillet 2001, Fontgombault 2001, 173-183 (dt. von Karl Pichler; bislang unveröffentlicht), in: J. RATZINGER, Gesammmelte Schriften, 743.

[2]             J. RATZINGER, Gott und die Welt. Die Geheimnisse des christlichen Glaubens. Ein Gespräch mit Peter Seewald, München 2005, 356 f. Im folgenden nur mit:  J. RATZINGER, Gott und die Welt  zitiert.

[3]             J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 696 f.  Die von den Konzilsvätern intendierte Reform der Liturgie, namentlich des Messorde, steht nicht zur Disposition. Dennoch ist zu überlegen, ob nicht die eine oder andere Formulierung, der eine oder andere Text in der Liturgiekonstitution im Hinblick auf die Notwendigkeit klarer Formulierungen und zur Vermeidung künftiger Fehlinterpretationen einer klugen und weisen Revision unterzogen werden müsste.

[4]             Idem, Zur Lage des Glaubens, 126.

 

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