Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Die Kanonstille

 

Zur Förderung der tätigen Teilnahme der Gläubigen haben die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht nur dazu aufgerufen, Sorge zu  tragen für Akklamationen, Antworten, Psalmengesang, Antiphonen, Lieder, Handlungen, Gesten und für die Körperhaltung, sondern auch die Notwendigkeit des „heilige Schweigen(s)“ als Element der Teilhabe an der liturgischen Feier hervorgehoben.[1] Dass sie dabei auch an Stille innerhalb des Kanons gedacht haben, macht ein interessanter Hinweis von Emil J. Lengeling in seinem Kommentar zu Artikel 30 der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium deutlich:

 

„Die Empfehlung, das heilige Schweigen zu seiner Zeit einzuhalten, wie es die Instruktion der Ritenkongregation vom 3. September 1958, Nr. 25e und f für die Zeit der Wandlung fordert und nachher bis zum Pater noster empfiehlt …, wurde auf Wunsch eines Konzilsvaters von der Liturgiekommission dem Entwurf hinzugefügt.[2]

 

Zumindest sollte die Wandlung still vollzogen werden und nach Möglichkeit bis zum Pater noster heiliges Schweigen die Herzmitte der heiligen Messe umgeben, so wie die Konzilsväter es vom 1962er Missale her kannten.

 

Ein Abrücken von diesem Prinzip wird jedoch in der Instruktion Tres abhinc annos vom 4. Mai 1967, die von der Kommission zur Durchführung von Sacrosanctum Concilium erstellt worden ist, sichtbar. Zwar sieht sie noch die Kanonstille als die normale Form vor, doch erlaubt sie dem Priester in Messen mit dem Volk pro opportunitate das Eucharistische Gebet laut (intelligibili voce) zu sprechen.[3] Die wenige Wochen danach erschienene Instruktion Eucharisticum mysterium vom 25. Mail 1967 wiederholt diese Möglichkeit.[4] Erst der Ordo Missae Pauls VI., der von ihm am 3. April mit der Apostolischen Konstitution Missale Romanum approbiert worden ist und vom 30. November 1969 an in der Katholischen Kirche des Lateinischen Ritus Geltung hat, sieht die Kanonstille nicht mehr vor. Wie die anderen Präsidialgebete (CollectaOratio super oblataOratio post communionem) soll auch das Eucharistische Hochgebet laut und deutlich (clara et elata voce) gesprochen und von den Gläubigen gehört werden (auscultentur).[5]

 

Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. beklagt in „Der Geist der Liturgie“, zunächst allgemein den Rückgang der Stille und des Schweigens in der heiligen Messe, obwohl auch das Missale Pauls VI. Momente der Stille kennt.

 

„Dass heute allenthalben Versenkungsübungen gesucht werden, eine Spiritualität des Leerwerdens, ist kein Zufall: Ein inneres Bedürfnis des Menschen meldet sich zu Wort, das in unserer gegenwärtigen Gestalt von Liturgie offenbar nicht zu seinem Recht kommt.[6]

 

Die Institutio Generalis von der dritten Editio Typica des Missale Pauls VI.  hält an Momente des heilige Schweigens in der Messe fest. Stille ist vorgesehen vor dem Bußakt, den Präsidialgebeten, nach den Lesungen und gegebenenfalls der Homilie sowie  nach der Kommunion.[7] Das Schweigen lässt den Geheimnischarakter der Messe spüren:

 

„Immer deutlicher werden wir inne, dass zur Liturgie auch das Schweigen gehört. Dem redenden Gott antworten wir singend und betend, aber das größere Geheimnis, das über alle Worte hinausgeht, ruft uns auch ins Schweigen. Freilich, es muss ein gefülltes Schweigen sein, mehr als Abwesenheit von Rede und Aktion. Von der Liturgie erwarten wir uns gerade dies, dass sie uns die positive Stille gibt, in der wir zu uns selber finden - die Stille die nicht bloß Pause ist, in der uns tausend Gedanken und Wünsche überfallen, sondern Einkehr, die uns von innen her Frieden gibt, uns aufatmen lässt, das verschüttete Eigentliche aufdeckt.[8]

 

Joseph Ratzinger erinnert über die im Missale Romanum Pauls VI. genannten Möglichkeiten des heiligen Schweigens hinaus an die Notwendigkeit der stillen Priestergebete vor der Verkündigung des Evangeliums sowie vor und nach dem Kommunionempfang:

 

„Die stillen Priestergebete laden ihn zur Verpersönlichung seines Auftrages ein, dass er auch mit seinem eigenen Ich sich dem Herrn hingebe. Sie sind zugleich eine hervorgehobene Weise, wie alle je ganz persönlich und doch ganz miteinander dem Herrn entgegengehen. Die Zahl der Priestergebete ist in der Liturgiereform stark reduziert worden, aber es gibt sie gottlob nach wie vor und muss sie geben. Da ist zunächst ein kurzes Vorbereitungsgebet vor der Verkündigung des Evangeliums. Es sollte vom Priester wirklich still und andächtig gebetet werden, im Wissen um die Verantwortung, das Evangelium recht zu verkünden; im Wissen darum, dass wir dazu der Reinigung der Lippen und des Herzens bedürften. Wenn der Priester dies tut, wir es auch die Gemeinde auf die Würde und Größe des Evangeliums hinführen und sie das Ungeheure erkennen lassen, dass Gottes Wort in unsere Mitte eintritt; es wird Ehrfurcht und einen Raum des Hörens schaffen. … Dem Kommunionempfang gehen zwei sehr schöne und tiefe Gebete voraus, die man - um zu lange Stille zu vermeiden - inzwischen zur Wahl gestellt hat. Vielleicht wird man sich später wieder Zeit für beide nehmen.[9]

Aber auch wenn jetzt nur eines davon gebetet wird, sollte der Priester um so mehr dieses wirklich in gesammelter Stille beten als eine persönliche Bereitung für den Herrn, die auch die Anderen zur Stille vor der heiligen Gegenwart bringt, damit der Kommuniongang nicht zur bloßen Äußerlichkeit verkommt. … Auch nach dem Kommunionempfang sind zwei stille Dankgebete des Priesters vorgesehen, die wiederum von den Gläubigen je auf ihre Weise mit vollzogen werden können und sollen.“[1]

 

Forderung des Konzils nach heiligem Schweigen in der Liturgie sollte eine „Reform der Reform“ im Sinn de Konzils aufgreifen und die seit dem 9. Jahrhundert[10] in der Tradition des Römischen Ritus fest vorgesehene Kanonstille, die abzuschaffen die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils keineswegs beabsichtigt haben, wieder möglich machen, zumindest sollten Teile des Kanons, vor allem die Wandlungsworte, vom Priester still gesprochen werden, wie es die Konzilsväter bei der Reform vorausgesetzt haben. Das ist auch ein Anliegen Joseph Ratzingers/Benedikts XVI.:

 

„Zum Verdruss mancher Liturgiker habe ich 1978 einmal gesagt, dass keineswegs immer der ganze Kanon laut gesprochen werden muss. Ich möchte das nach allem Überlegen hier noch einmal nachdrücklich wiederholen in der Hoffnung, dass sich nach zwanzig Jahren mehr Verständis für diese These finden lässt. Inzwischen haben die deutschen Liturgiker bei ihren Bemühungen für eine Reform des Missale selbst ausdrücklich bekundet, das ausgerechnet der Höhepunkt der Eucharistiefeier, das Hochgebet, zu ihrem eigentlichen Krisenpunkt geworden ist. Man hatte dem seit der Reform zunächst durch die Erfindung fortwährend neuer Hochgebete zu begegnen gesucht und ist damit immer noch weiter ins Banale abgesunken. Die Vermehrung der Wörter hilft nicht, das ist inzwischen allzu offenkundig. Die Liturgiker schlagen nun mancherlei Hilfen vor, die durchaus Bedenkenswertes enthalten. Aber soweit ich sehen kann, sperren sie sich nach ich wie vor gegenüber der Möglichkeit, dass auch Stille, gerade Stille Gemeinschaft vor Gott bilden kann. Es ist doch kein Zufall, dass man in Jerusalem schon sehr früh Teile des Kanons still gebetet hat und das im Westen die Kanonstille - zum Teil belagert von meditativem Gesang - zur Norm geworden war. Wer dies alles nur als Folge von Missverständnissen abtut, macht es sich zu leicht. Es ist gar nicht wahr, dass der vollständig, ununterbrochene laute Vortrag des Hochgebetes die Bedingungen für die Beteiligung aller an diesem zentralen Akt der Eucharistiefeier sei. Mein Vorschlag von damals war: Zum einen muss liturgische Bildung erreichen, dass die Gläubigen die wesentliche Bedeutung und die Grundrichtung des Kanons kennen. Zum andere sollten etwa die ersten Worte der einzelnen Gebete gleichsam als Stichwort für die versammelte Gemeinde laut gesprochen werden, so dass dann das stille Gebet jedes Einzelnen die Intonation aufnehmen und das Persönliche ins Gemeinsame, das Gemeinsame ins Persönliche hineintragen kann. Wer je eine im stillen Kanongebet geeinte Kirche erlebt hat, der hat erfahren, was wirklich gefülltes Schweigen ist, das zugleich ein lautes und eindringliches Rufen zu Gott, ein geisterfülltes Beten darstellt. Hier beten wirklich alle gemeinsam den Kanon, wenn auch in der Bindung an den besonderen Auftrag des priesterlichen Dienstes. Hier sind alle geeint, von Christus ergriffen, vom heilige Geist hineingeführt ins gemeinsame Gebet vor dem Vater, das das wahre Opfer ist - die Gott und Welt versöhnende und einende Liebe.[11]

 

Zwar ist es richtig, dass die Gläubigen kraft ihrer Taufe in der Teilhabe am (allgemeinen) Priestertum Christi mitopfern, indem sie sich selbst mit darbringen und so das Opfer Christi ein Opfer der ganzen Kirche wird, aber das eigentlich eucharistische Opfer bei der Wandlung vollzieht der Priester alleine. Es ist die Voraussetzung für das Selbstopfer der Gläubigen.

 

„Der Priester alleine verwandelt Brot und Wein und setzt damit das Kreuzopfer gegenwärtig, das Volk trägt dazu nichts bei. Darum verläßt der Priester durch die Stille gewissermaßen das Volk, um in das Allerheiligste einzutreten. Damit gleicht er Christus, der sein Opfer auf Golgatha allein darbrachte: ‚Die Kelter trat ich allein‘  (Is 63, 3). Das Volk soll sich zwar dem Opfer des Priesters anschließen und sowohl Christus als auch sich selbst dem ewigen Vater aufopfern, aber an der Gegenwärtigsetzung des Kreuzesopfers hat es keinen Anteil.[12]

 

Darüber hinaus ist die (zumindest teilweise) Kanonstille wie das Latein auch

 

„ein Ausdruck der Unbegreiflichkeit und Unaussprechlichkeit der Geheimnisse, die sich hier vollziehen. … Die Stille disponiert außerdem zur Sammlung und zur Anbetung. So wichtig das gemeinsame Gebet ist, so ist es doch sehr angemessen, daß es im Meßritus auch die Gelegenheit gibt, ehrfürchtig und schweigend vor dem Geheimnis Gottes niederzufallen.[13]

 

Auch unter dem Aspekt der Gemeinschaftsförderung ist die Kanonstille ein Desiderat:

 

„Wenn die wahrhaftige Gemeinschaft, jene Form, welche ihr zutiefst zu eigen ist und welche ihr augemessen ist, jene der betenden Zuwendung zu Gott ist, muß man auch beachten, was dieser förderlich und was abkömmlich ist. Denn nicht zuletzt hängt diese auch von äußerlichen Rahmenbedingungen ab. Hierfür scheint mir die Kanonstille geradezu eine Voraussetzung zu sein. Wenn der gesamte Kanon jedes Mal laut durch den Priester rezitiert wird, wird das persönliche Gebet, das eigen In-Kontakt-Treten mit Gott in seinem Keim erstickt. Man hört mehrt oder minder aufmerksam zu, aber man betet nicht wirklich. Gerade wenn die Messe laut rezitiert wird, verkommt der Anteil des Einzelnen zu einem reinen ‚Hören der Messe‘. Dies war oft eine schwere Anklage gegen die ‚alte‘ Messe: man ‚tut‘ nichts, man nimmt nicht wirklich (An)teil, man hört sie ja nur. Doch trifft dieser Vorwurf viel eher auf eine laut rezitierte Messe zu, weil sie den Einzelnen ja gar nicht erst aktiv in das betende Geschehen eindringen läßt. Daß es äußerlich still ist, bedeutet nicht, daß die Gläubigen nichts tun, ist aber eine Voraussetzung dafür, das Rechte überhaupt tun zu können.“[2]

 


[1]          Vgl. SC, Art. 30, wo u.a. vom sacrum silentium die Rede ist.

[2]          E.J. LENGELING, Lebendiger Gottesdienst, 65.

[3]            Tres abhinc annos, Instructio altera ‚ad exsecutionem Constitutionis de sacra Liturgia recte ordinandam‘, in: Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae I, 299,  Rdnr. 819.

[4]          Eucharisticum mysterium, Instructio ‚de cultu mysterii eucharistici‘ , ibid., 331, Rdnr. 919.

[5]          Ordo Missae, ibid., 477 f., Rdnr. 1404 und 1407.

[6]          J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 177.

[7]          Institutio Generalis, Nr. 45.

[8]          J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 176 f.

[9]          Eine Reform des Messordo Pauls VI. könnte zu beiden stillen Kommuniongebeten wieder verpflichten. Während der Priester sich im Bewusstsein seiner eigenen Unwürdigkeit und mit der Bitte um volle Gnadenentfaltung durch sie auf den Empfang des Leibes und Blutes vorbereitet, sollen sich auch die Gläubigen im stillen Gebet auf die heilige Kommunion vorbereiten. Schon aus diesem Grunde sollten die Vorbereitungsgebete bewusst, nicht eilig und bedachtsam vom Priester still verrichtet werden, damit auch die Gläubigen Ruhe finden, um sich auf den heiligen Augenblick des Kommunionempfanges bewusst vorbereiten zu können. J. HERMANS, Die Feier der Eucharistie, 302, erläutert zu den Vorbereitungsgebeten des Priesters: „Beide Texte sind Privatgebete des Priesters, die still verrichtet werden. Dies darf man jedoch nicht exklusiv verstehen. Die stille Vorbreitung auf die Kommunion ist nicht dem Zelebranten vorbehalten. … Der Priester beginnt … das stille Vorbreitungsgebet erst, nachdem die Gemeinde der Gläubigen den Gesang zur Brotbrechung beendet hat. Die Vorbereitung auf die Kommunion ist ein Akt des ganzen versammelten Gottesvolkes, nicht nur des Priesters. Außerdem schließt die Eigenart des Agnus Dei bereits aus, daß der Priester das stille Gebet verrichtet, während das Volk noch singt. Die gemeinsame Kommunionvorbereitung des Zelebranten und der Gemeinschaft der Gläubigen bekommt ihre konkrete Gestalt im Einhalten eins kurzen Stillschweigens. Diese Stille hat die Funktion, daß jeder persönlich sich betend auf die Kommunion vorbereitet. Die Gläubigen sollen daher nicht einfach abwarten, bis der Priester mit seinem Privatgebet fertig ist, sondern sie müssen alle diese heilige Stille mit ihrem persönlichen Gebet erfüllen.“

[10]        Vgl. M. GAUDRON, Die Messe aller Zeiten, 105.

[11]        J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 181 f.

[12]        M. GAUDRON, Die Messe aller Zeiten, 106.

[13]        Ibd., 107.

 

 

[1] J. RATZINGER, Gesammelte Schriften, 177 ff.

[2] M. GURTNER, Reflexionen, 97 f.

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