Gero P. Weishaupt
                                                            Gero P. Weishaupt                                                                                       

Veröffentlichungen

Gero P. Weishaupt, Das Rotaurteil coram Pinto vom 22. April 1974. Eine Interpretation für c. 1678 § 1 des Motu Proprio "Mitis Iudex Dominus Iesus" (1679 CIC/1983)?, in: Veritas vos liberabit. Festschrift zum 65. Geburtstag von Günter Assenmacher, Hg. M. Pulte/Th. A. Weitz, Frankfurt a. M. 2017, 639-683. 

Die Parteiaussagen im Ehenichtigkeitsprozess im Spiegel der moralischen Gewissheit

Meine Doktorarbeit
Gero P. Weishaupt, Die Parteiaussagen im Spiegel der moralischen Gewissheit, Die Natur der "anderen Elemente" des can. 1536 § 2 in Verbindung mit can. 1679. Erschienen beim Verlag Nova et Vetera, Bonn 2007.
 
Im Zusammenhang mit der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten weisen kirchliche Dokumente auch auf die Möglichkeit von Eheannullierungen hin. Die Beweisbarkeit eines Ehenichtigkeitsgrundes wird jedoch häufig dadurch erschwert, daß die Betroffenen zwar im Gewissen von der Nichtigkeit ihrer Ehe überzeugt sind, aber wegen Mangels an Beweisen die Ehenichtigkeit im äußeren Rechtsbereich nicht beweisen können.
 
Am 15. Oktober 1994 hat die Glaubenskongregation im Zusammenhang mit der seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass das Eheprozessrecht des Kirchlichen Gesetzbuches von 1983 Wege biete, die die Beweisbarkeit von Ehenichtigkeitsgründen erleichtere. Der  Gesetzgeber hat nämlich die beweisrechtlichen Kriterien im Ehenichtigkeitsprozess so geändert, dass die formalen Hürden des alten Rechts für die Gewinnung der moralischen Gewissheit des Richters über den von den Parteien behaupteten Klagegrund nun abgebaut sind. Dadurch ist es einfacher,  Ehen zu annullieren.
 
Der Autor untersucht die veränderten beweistechnischen Voraussetzungen indem er die diesbezüglichen Canones 1536 § 2 und 1679 eingehend analysiert und interpretiert. Dabei steht zentral die Frage, ob die in can. 1536 § 2 in Verbindung mit can. 1679 geforderten Elemente Tatsachen und Umstände des Sachverhaltes selber oder des Prozesses umfassen, mithin intrinsisch oder extrinsisch sein müssen. Der Schluß behandelt die Frage, ob der Richter gemäß den Beweiskriterien beider Canones im Ehenichtigkeitsprozess überhaupt moralische Gewissheit über den Ehenichtigkeitsgrund gewinnen kann.  
 

Kommentar zum MP "Summorum Pontificum"

Gero P. Weishaupt, Päpstliche Weichenstellungen, Das Motu Proprio Summorum Pontificum. Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Überlegungen zu einer "Reform der Refom". Erschienen beim Verlag Kultur und Wissenschaft, Bonn 2010.
 
Am 7. Juli 2007 erließ Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio “Summorum Pontificum”, mit dem er den Gregorianisch-Tridentinischen Ritus als die außerordentliche Form des Römischen Ritus zugelassen hat. Am 14. September 2007 erhielt dieses päpstliche Dokument Rechtskraft. Seitdem können in der Katholischen Kirche Messen nach dem Römischen Missale des heiligen Papstes Pius’ V. bzw. des seligen Papstes Johannes XXXIII. wieder allgemein gefeiert werden. Damit das Motu Proprio “Summorum Pontificum” in der rechten Weise verstanden und in der Praxis richtig angewandt werden kann, legt der Autor diesen Kommentar vor.
 
Über die kirchenrechtlichen Erläuterungen hinaus werden auch konkrete Überlegungen zu einer “Reform der Reform” vorgetragen, also einer Erneuerung der Liturgie im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils gemäß einer “Hermeneutik der Refom in Kontinuität“, d. h. im Spiegel der Tradition. Nach der festen Überzeugung des Autors stellt das Motu Proprio “Summorum Pontificum” die entscheidenden Weichen zur Verwirklichung der von Papst Benedikt XVI. angezielten “Reform der Reform”.

Englische Übersetzung

In diesem Jahr (2014) erscheint eine englische Übersetzung meines Kommentars zum Motu Proprio Summorum Pontificum im nordamerikanischen Verlag Ignatius unter dem Titel: 

 

Gero P. Weishaupt, Pope Benedict sets the course. The Motu Proprio Summorum Pontificum of Pope Benedict and the explanatory letter to the bishops. 

 

Der Herausgeber schreibt dazu:

 

On July 7, 2007, Pope Benedict XVI promulgated the Motu Proprio Summorum Pontificum, with which he permitted the Gregorian-Tridentine Rite as the Extraordinary Form of the Roman Rite of the Mass. Since then Masses can be celebrated in Catholic churches according to the Roman Missal of Pope Saint Pius V and Blessed Pope John XXIII. In order that the Motu Proprio Summorum Pontificum may be understood rightly and implemented correctly, Gero P. Weishaupt presents this in-depth commentary.

Besides canonical explanations, he also offers specific reflections on a "reform of the reform", a renewal of the liturgy as intended by the Second Vatican Council according to a "hermeneutic of continuity", i.e. in light of Tradition. The author is firmly convinced that the Motu Proprio sets the decisive course for the realization of the "reform of the reform" that Pope Benedict XVI was aiming for.

Knowledge of the Motu Proprio is necessary for an orderly implementation thereof. It was the Pope's desire that the ancient use of the Mass become a normal occurrence in the liturgical life of the Church, so that all of Christ's faithful-young and old-can become familiar with the older rites and draw from their tangible beauty and transcendence. The Holy Father wanted this for pastoral reasons as well as for theological ones.

Besides the author's interpretation of the actual canonical text of the Motu Proprio, he discusses several questions pertaining to the application of the postconciliar sacramental discipline to the Extraordinary Form of the Roman Rite of the Mass. Finally, he investigates the reasons that prompted Benedict XVI to issue this epoch-making Apostolic Letter.

At the beginning of the third millennium, Benedict XVI has set the course for a new liturgical movement, by raising the consciousness that the liturgy, like the whole teaching of the Church, undergoes no ruptures , but rather grows in continuity with Tradition. Thereby Benedict XVI is leading the Church out of an internal crisis which, as he himself says, is above all a crisis of her liturgy.

 

 

Kommentar zur Instruktion "Universae Ecclesiae"

Im Dezember 2012 erschien im Benedetto-Verlag mein kirchenrechtlicher Kommentar zur Instruktion Universae Ecclesiae.

 

Gero P. Weishaupt, Die Instruktion “Universae Ecclesiae”Ein kirchenrechtlicher Kommentar-BENEDETTO VERLAG. ISBN 978-3-905953-41-1

 

Eine Instruktion ist ein Dokument des kirchlichen Gesetzgebes, mit dem die Vorschriften von Gesetzen - im Fall der Instruktion Universae Ecclesiae ist das diesem zugeordnete Gesetz das Motu Proprio Summorum Pontificum vom 7.7.2007 - erklärt und die Vorgehensweise des Gestzes, sprich des MP Summorum Pontificum, bindend entfaltet und bestimmt werden (vgl. can. 34 CIC/1983).

Das Motu Proprio Summorum Pontificum ist ein universalkirchliches Gesetz; seine Sprache ist abstrakt und allgemein. Dieser Umstand hat bei seiner Umsetzung zu unterschiedlichen Interpretationen und einer abweichenden Praxis geführt. Einzelne Bischöfe haben für ihre Diözesen Ausführungsbestimmungen, einige Bischofskonferenzen Leitlinien zur praktischen Anwendung in ihren Teilkirchen erlassen. Hier und da weichen diese jedoch vom Gesetzestext und der Absicht des Gesetzgebers ab, vor allem da, wo Normen erlassen worden sind, die die Feier der Messe in der überlieferten Form erschwerten. Die Instruktion gibt nun bindende Anweisungen zu Ausführung des Motu Proprio Summorum PontificumDie Bischöfe werden ihre Ausführungsbestimmungen, insofern sie vom Willen des Gesetzgebers abweichen, in Hinblick auf die Instruktion Universae Ecclesiae korrigieren müssen.

 

 

 

 

 

Cohors Helvetica

2006 beging die Schweizergarde ihr 500jähriges Gründungsjubiläum. Der bekannte Vatikanist und Vatikankenner Ulrich Nersinger (wohnhaft in Eschweiler bei Aachen) hat aus diesem Anlass ein kleines Heftchen über die Geschichte der Schweizergarde von ihren Anfängen bis zu Papst Benedikt XVI. verfasst. Den deutschen Text habe ich sodann ins Lateinische übersetzt. Beide Heftchen sind 2006 im Bonner Verlag "Nova et Vetera" erschienen.

 

Beiträge in Zeitschriften

Gero P. Weishaupt, "Das Messopfer im kirchlichen Gesetzbuch. Kontinuität und Wandel", in: Forum Katholische Theologie 4 (2013) 262-287. 

Gero P. Weishaupt, "Die Feier der Heiligen Eucharistie in der Gemeinde im Widerstreit von Gehorsam und Gestaltung", in: Una Voce-Korrespondenz 3 (2013) 220-243.

 

Gero P. Weishaupt, "Karlsjubiläum, 600 Jahre gotische Chorhalle des Domes, Heiligtumsfahrt", in: Una Voce-Korrespondenz 1 (2014) 140-143.

 

Gero P. Weishaupt, "Neue Eheprozessnormen setzen hohes Ethos des Richters voraus", in: Theologisches, Nr. 11/12 (2015), Sp. 513-520

In Vorbereitung

YOUCAT auf Lateinisch

Zurzeit arbeite ich an der lateinischen Übersetzung des YouCat (Jugendkatechismus) im Autrag des Herausgebers der deutschen Ausgabe, Bernhard Meuser.

 

 

Aachener Stadtführer auf Lateinisch

Für 2014 plane ich einen Aachener Stadtführer auf Lateinisch. Anlass ist der 1200. Sterbetag Karls des Großen. Er starb am 28. Januar 814 in seiner geliebten Aachener Pfalz und wurde nach dem Zeugnis seines Biographen Einhard am selben Tag in der Pfalzkapelle, dem Oktogon des heutigen Aachener Domes, beigesetzt. Am 29. Dezember 1165  ließ in Kaiser Friedrich I. Barbarossa im Aachener Dom kanonisieren. 

 

Der Stadtführer wird sich auf die kunsthistorischen und architektonischen Spuren beschränken, die Karl der Großen in Aachen hinterlassen hat und die zu Aachen als Krönungsstadt in Beziehung stehen.
Der vorgesehene Titel des lateinischen Führers wird entsprechend lauten: 
De praeclaris vestigiis Karoli Magni in Urbe Aquensi admirandis

Ausgewählte Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils

Am 8. Dezember 1965 hat Papst Paul VI. das Zweite Vatikanischen Konzils, das sein Vorgänger Papst Johannes XXIII. im Oktober 1962 eröffnet hatte, beendet. Zum 50. Jahrestag des Ende des Konzils, dem 8. Dezember 2015, plane ich eine Veröffentlichung ausgewählter Texte dieser für die jüngere Kirchengeschichte wohl bedeutendsten Kirchenversammlung.

Das Konzil wurde in den darauf folgenden Jahrzehnten in vielen Bereichen des kirchlichen Lebens nicht oder kaum so verwirklicht, wie die Konzilsväter es vorsahen. Die Ursache ist u.a. einerseits eine Hermeneutik, die das Konzil als Bruch mit der Vergangenheit sieht, andererseits eine Unkenntnis oder mangelnde Kenntnis der Konzilstexte  selber. Die wahre Erneuerung der Kirche in Treue zur Tradition steht bis lang noch aus.

Im Blick auf eine Kenntis und Aneignung der Konzilstexte will ich in einem Buch einschlägige Konzilstexte kurz einleiten und die entsprechenden Texte veröffentlichen.

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